Stadtansicht Jever, Radierung, Heinrich van Lennep aus der Chronik “Oldenburgische Friedens- und der benachbarten Oerter Kriegshandlungen” von Johann Just Winkelmann, 1671.
Jever hat, wie viele andere ostfriesische Städte auch, erst recht spät ein kodifiziertes Stadtrecht erhalten. Dies lag vor allen Dingen an der besonderen verfassungsgeschichtlichen Struktur Frieslands im Hochmittelalter, einer Zeit, die andernorts für die Stadtentwicklung prägend war. Einen Rat und eine vom Umland abgehobene Wirtschaftsstruktur hat Jever bereits im 14. und 15. Jahrhundert besessen. Eine Befestigung und ein privilegiertes Recht sowie weitere wichtige Kennzeichen einer Stadt im Rechtssinne hat Jever jedoch erst im 16. Jahrhundert erhalten. Die Stadtwerdung steht daher in engem Zusammenhang mit der Ausbildung einer Landesherrschaft im Jeverland. Als 1536 Boing von Oldersum, in seiner Funktion als Drost, einen Befestigungsring um den Ort legte und die Bürger zum Wehrdienst verpflichtete, geschah dies nicht, um den Einwohnern mehr städtische Freiheiten zu gewähren. Vielmehr sollten sie in die Verteidigung des Ortes eingebunden werden.
Remmer von Seediek erarbeitete mehrere Entwürfe eines Stadtrechts, welches Grundlage für ein Zusammenleben in der Stadt sein sollte. Aber erst 1572 wurden die Bestimmungen schriftlich fixiert.
Das Stadtrecht und andere Verordnungen auch enthalten viele polizeiliche Bestimmungen. Sie sind wie die Vereinheitlichung von Maßen und Gewichten sowie die Belebung der Münzprägung, als Ausdruck obrigkeitlicher Einflussnahme Marias auf die Belange ihrer Residenz zu werten. Auch die Satzungen der Handwerker und die Zollbestimmungen belegen, dass Jever auf dem Weg zu einer Residenzstadt war.
In der Oberschicht der Stadt hatten auch viele Hofanhörige das Sagen, die ihren Wohnsitz in der Stadt genommen haben. Stadt und Hof waren eng miteinander verwoben.