Eulenturm

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Eulenturm Schloss Jever (rechts)

Fehden und Bewaffnung

Die Technik der Kriegführung änderte sich im 16. Jahrhundert durch den vermehrten Einsatz von Pulverwaffen schnell. Dies hatte große Auswirkungen auf den Ausbau von Befestigungen. Es mussten Rondelle und Bastionen errichtet werden, die auch dem Beschuss von Kanonen standhielten.

Fräulein Maria hatte Schloss und Stadt befestigen lassen und mit Kanonen bestückt. Zwei der Inschriften, die diese Kanonen getragen haben, sind überliefert.

Reformation in Jever 1527-1576

Die Reformation im Jeverland findet – nach Hamelmanns Reformationsgeschichte – ihren Ausgangspunkt in Heinrich Kremer (gest. 1540), den Pfarrer von Jever. Durch das Studium der Schriften Luthers u.a. ‚erleuchtet‘, beginnt er 1527 mit der reformatorischen Predigt des Evangeliums und der Austeilung des Altarsakraments in beiderlei Gestalt; außerdem heiratet er.

Sein Verhalten findet bei den Fräulein und der Gemeinde kein positives Echo; allerdings unterstützt ihn der evangelische Graf von Ostfriesland, der auf seine Bitte Prediger ins Jeverland schickt. Nach der Befreiung von der ostfriesischen Herrschaft 1531 setzt sich die reformatorische Bewegung aber trotzdem durch. Dies ist vor allem auf Remmer von Seediek, den Humanisten, Pfarrer und Berater der Fräulein, aber auch auf die positive Einstellung Boings von Oldersum zurückzuführen. 1532 erlässt Maria ein Mandat, das die Reformation in der gesamten Herrschaft einführt. Ein offenes Bekenntnis ist für sie allerdings problematisch, da die jeversche Schutzmacht in Gestalt des Kaisers Karl V. die Reformation bekämpft.

Über die Verbreitung der Reformation in der Herrschaft Jever ist wenig bekannt. Vor allem die jetzt überflüssigen Vikarstellen sind zugunsten des Herrschaftshauses säkularisiert worden; das einzige Kloster des Territoriums, das Nonnenkloster Östringfelde, besteht jedoch bis nach Marias Tod; durch eine Kirchenzucht- und Polizeyordnung wird zu einem frommen Leben im neuen Sinne aufgefordert; Stipendiaten werden nach Wittenberg zum Studium geschickt. Die reformatorischen Veränderungen sind vor allem von den 22 Pastoren im Jeverland ausgegangen, die sie in unterschiedlicher, von persönlicher Auslegung geprägter Art eingeführt haben, so dass durch Remmer von Seediek, den Gestalter der frühen Reformation im Jeverland, Anfang der 1540er Jahre eine Kirchenordnung erlassen worden ist.

Nach Marias Tod und dem Erbfall an den Grafen von Oldenburg im Jahre 1575 wird nach dem Prinzip cuius regio eius religio (‚wessen Land dessen Territorium‘) die – sich allerdings nicht stark unterscheidende – oldenburgische Kirchenordnung eingeführt; Anfang 1576 findet eine Synode statt, welche die jeverschen Prediger auf Linie bringen soll – widerstrebende werden ebenso wie die bisher geduldeten Täufer des Landes verwiesen: der Konfessionsstaat des ausgehenden 16. Jahrhunderts hat die Herrschaft übernommen.

Die jeverschen Pastoren und das Interim

Auch nach der Einführung der Reformation im Jeverland hat keine Einheitlichkeit in Glaubensdingen vorgeherrscht. Dies zeigen die Reaktionen der jeverschen Prediger auf das Interim: Nach seinem Sieg im Schmalkaldischen Krieg 1546/47 versucht Karl V. 1548 durch das Interim die religiösen Verhältnisse im Reich gegen die Evangelischen zu ändern. Da Maria von Jever sich nicht offen dagegen aussprechen kann, lässt sie ihre Prediger Stellung beziehen: Diese lehnen nach persönlichen Stellungnahmen – in denen sich die ganz unterschiedlichen Einstellungen der Pfarrer erhalten haben – das Interim auf einer Synode im Dezember 1548 durch ein eigenes Bekenntnis, die auf der Augsburger Konfession von 1530 beruhende Confessio Jeverensis, großenteils ab. Außerdem wird nach der Synode von Hermann von Accum und Martin Michaelis die alte Kirchenordnung revidiert. Sie geht weniger auf die liturgische Ordnung ein, sondern rechtfertigt in ihren zentralen Punkten die Übernahmen der bisher geistlichen Gerichtsbarkeit durch die weltliche Obrigkeit. Diese Kirchenordnung wird allerdings ebensowenig wie ihre Vorgängerin gedruckt.

Weite Verbreitung durch den Druck findet erst die von Petrus Rodtbart verfasste Kirchenordnung von 1562. Sie beinhaltet die kirchliche Lehre und Verfassung, so das Amt des Superintendenten, Visitation, Synode und Schulwesen, regelt Taufe und Abendmahl; insgesamt stellt sie ein eindeutiges lutherisches Bekenntnis dar.

Die Kirchenordnung von 1562

Die 1562 von Laurentz Schwenck in Wittenberg gedruckte Kirchenordnung ist das Werk des Magisters Petrus Rodtbart aus Hadeln. Er wurde 1558 als Nachfolger des in der kirchlichen Leitung gescheiterten Rentmeisters Sidonius Popken zum ersten Superinterdenten in der Herrschaft Jever und zum Pfarrer von Jever berufen. Maria von Jever beauftragte ihn, die bisherige Kirchenordnung durchzusehen, zu vervoll-ständigen und zum Druck zu geben. Bei der Überarbeitung orientierte er sich stark an der von Melanchthon 1552 verfassten Mecklenburger Kirchenordnung.

Die jeversche Kirchenordnung umfasst einen summarischen Überblick über die kirchliche Lehre, die kirc-liche Verfassung, d.h. Angaben über das Amt des Superintendenten, Anstellung und Ordination von Predigern, Synode und Visitation sowie zum Schul-wesen, und Regelungen von Taufe und Abendmahl.

Sie galt dreizehn Jahre und wurde nach Marias Tod 1575 durch die oldenburgische Kirchenordnung abgelöst.